Mietvertrag und Kündigung
In Luxemburg unterliegt der Wohnungsmietvertrag genauen Regeln zu Vertrag, Miete, Wohnungsübergabeprotokoll und Kündigung. Der Mietvertrag muss die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter klar festlegen.
Das Wesentliche
- Der Mietvertrag wird in der Regel schriftlich mit den wesentlichen Mietbedingungen abgeschlossen.
- Wird eine Mietkaution verlangt, muss spätestens beim Einzug ein schriftliches, gemeinsam erstelltes Einzugsprotokoll angefertigt werden.
- Bei einer unmöblierten Wohnung bleibt die maximale Jahresmiete durch die 5-%-Regel bezogen auf das investierte Kapital begrenzt, gemäß den gesetzlich vorgesehenen Modalitäten.
- Der Mieter muss zur Kündigung eines auf unbestimmte Zeit laufenden Mietvertrags in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
- Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht nach Belieben beenden: Er muss sich auf einen gesetzlich vorgesehenen Grund berufen, zum Beispiel Eigenbedarf, ein Fehlverhalten des Mieters oder einen schwerwiegenden und berechtigten Grund.
- Bei Eigenbedarf des Vermieters beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich 6 Monate.
Der Tipp des Teams
Lesen Sie vor der Unterzeichnung die Klauseln zur Mietdauer, zur Kündigungsfrist und zu den Kündigungsbedingungen aufmerksam durch. Bei einem Auszug sollten Sie stets eine schriftliche Mitteilung wählen, die als Nachweis dient.