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Beleihungsquote (LTV)

Die Beleihungsquote, oder LTV (loan-to-value), ist der Anteil des Kaufpreises, der durch das Darlehen finanziert wird: Eine LTV von 90 % bedeutet, dass die Bank 90 % des Immobilienwerts leiht.

In Luxemburg legt die Finanzaufsicht CSSF Obergrenzen für die LTV fest, an die sich die Banken halten müssen. Sie sind höher für Erstkäufer eines Hauptwohnsitzes und niedriger für eine Kapitalanlage zur Vermietung.

Die LTV bestimmt unmittelbar das nötige Eigenkapital: Je niedriger die geltende Grenze, desto mehr muss der Käufer selbst aufbringen.

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