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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung (autorisation de bâtir) wird vom Bürgermeister erteilt und erlaubt einen Neubau, eine Erweiterung oder bestimmte Umbauten.

Sie wird erteilt, wenn das Vorhaben dem PAG, einem etwaigen PAP und der Bautenordnung der Gemeinde entspricht. Die Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt und auf der Baustelle ausgehängt ist.

Bei einer bestehenden Immobilie sollte man prüfen, ob frühere Umbauten, etwa ein ausgebauter Dachboden oder ein Wintergarten, genehmigt wurden.

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