Miteigentum
Das Miteigentum ist die Organisation eines Gebäudes, das mehreren Eigentümern gehört: Jeder besitzt sein Sondereigentum und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum.
In Luxemburg wird es durch ein Gesetz von 1975 geregelt. Die Miteigentümer entscheiden gemeinsam in der Eigentümerversammlung über Instandhaltung und Arbeiten und übertragen die laufende Verwaltung einem Verwalter (Syndic). Die Regeln des Hauses stehen in der Gemeinschaftsordnung.
Vor dem Kauf einer Wohnung lohnt sich ein Blick in die letzten Versammlungsprotokolle und auf die Höhe der Nebenkosten: Sie zeigen den Zustand des Gebäudes und anstehende Arbeiten.