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Teilbebauungsplan (PAP)

Der Teilbebauungsplan, oder PAP (plan d'aménagement particulier), legt im Rahmen des PAG genau fest, was in einem Viertel oder auf einer Gruppe von Parzellen gebaut werden darf.

Er bestimmt Lage und Ausmaße der Gebäude, Straßen und öffentliche Räume. Ein PAP „neues Viertel“ ist oft nötig, bevor ein noch nicht erschlossenes Grundstück parzelliert und bebaut werden kann.

Ausarbeitung und Genehmigung durch die Gemeinde brauchen Zeit: Ein Grundstück mit PAP-Pflicht ist nicht sofort bebaubar.

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