Mietobergrenze
In Luxemburg darf die Jahresmiete einer Wohnung 5 % des in sie investierten Kapitals nicht überschreiten.
Das investierte Kapital entspricht dem Kauf- oder Baupreis zuzüglich Arbeiten, aufgewertet mit amtlichen Koeffizienten und anschließend um einen altersbedingten Abschlag verringert. Die Nebenkosten sind in dieser Grenze nicht enthalten.
Ein Mieter, der seine Miete für zu hoch hält, kann die Mietkommission seiner Gemeinde anrufen. Vor der Festsetzung einer Miete sollte der Vermieter diese Grenze prüfen.