Mietanpassung
Die Mietanpassung ist die Änderung der Miete während der Mietdauer, die das luxemburgische Recht in Häufigkeit und Höhe begrenzt.
Die Miete darf nur in gesetzlich festgelegten Abständen und stets innerhalb der gesetzlichen Obergrenze angepasst werden. Der Antrag erfolgt schriftlich; bei Uneinigkeit kann die Mietkommission angerufen werden.
Eine automatische Indexklausel kann diese Regeln nicht umgehen: Man sollte den Rahmen vor der Unterzeichnung kennen.