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Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung (mainlevée) ist die Urkunde, mit der die Bank auf ihre Hypothek verzichtet, sobald das Darlehen zurückgezahlt ist oder die Immobilie verkauft wird.

Sie wird vom Notar erstellt und in das öffentliche Register eingetragen, wodurch die Immobilie von jeder Sicherheit befreit wird. Ohne Löschung bleibt die Hypothek auch nach der letzten Rückzahlung eingetragen.

Bei einem Verkauf begleicht der Notar den Restbetrag des Darlehens mit dem vom Käufer gezahlten Preis und veranlasst die Löschung: Der Käufer erhält eine lastenfreie Immobilie.

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