Registrierungs- und Umschreibungsgebühren
Registrierungs- und Umschreibungsgebühren sind die Abgaben, die der Staat beim Kauf einer Immobilie erhebt: 6 % für die Registrierung und 1 % für die Umschreibung im Grundbuch.
Sie werden auf den in der Urkunde genannten Kaufpreis berechnet und machen den größten Teil der Erwerbsnebenkosten aus. Der Notar zieht sie bei der Unterzeichnung ein und leitet sie an die Registrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung weiter.
Beim Kauf des Hauptwohnsitzes werden sie durch die Steuergutschrift Bëllegen Akt verringert. Bei einer Neubauwohnung, die vor Fertigstellung verkauft wird, betreffen sie nur den Grundstücksanteil, da der Bau der Mehrwertsteuer unterliegt.